Haftungsausschluss

Mit der Buchung einer Laufreise bei Björn Grass Laufreisen meldet sich der Teilnehmer verbindlich an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die gesundheitlichen Voraussetzungen zu verfügen.

 

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

 

Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder für Schäden, die der Veranstalter zu verantworten hat, wie der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

 

Der/die Teilnehmer/in anerkennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen dieser Laufreise und erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

 

Der/die Teilnehmer/in erklärt mit seiner Buchung die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und, dass er ausreichend gegen Unfälle versichert ist.

 

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Laufreise. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Wettbewerbes entsprechen.

 

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

 

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer oder den Veranstalter z.B. die Alarmierung von Rettungsdiensten sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen. 

 

Verjährung: Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

 

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag ist München. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.